Rechtsprechung
   VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1895
VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15 (https://dejure.org/2015,1895)
VG Dresden, Entscheidung vom 04.02.2015 - A 2 L 49/15 (https://dejure.org/2015,1895)
VG Dresden, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - A 2 L 49/15 (https://dejure.org/2015,1895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Rechtsschutzbegehren eines pakistanischen Staatsangehörigen gegen die Anordnung seiner Abschiebung nach Italien; Zuständigkeit eines anderen Staates aufgrund von EU-Recht oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15
    Dies gilt auch im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - (Urt. v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel -).

    In tatsächlicher Hinsicht geht der EGMR übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 -, ) davon aus, dass auf Grund von Berichten international anerkannter Flüchtlingsschutzorganisationen und des Auswärtigen Amtes belastbare Anhaltspunkte für das Bestehen von erheblichen Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer in Italien bestehen und nicht auszuschließen ist, dass eine erhebliche Zahl Asylsuchender ohne Unterkunft bleibt oder in überfüllten Einrichtungen ohne jede Privatsphäre oder sogar in einer gesundheitsgefährdenden oder gewalttätigen Umgebung untergebracht werden könnte (vgl. EGMR, Urt. v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel - ausführlich zum derzeitigen Erkenntnisstand VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 13.11.2014 - 7a L 1718/14.A -, ).

    Denn der EGMR hat ausdrücklich festgestellt, dass die Ausgestaltung der Aufnahmebedingungen in Italien "für sich genommen kein Hindernis für sämtliche Abschiebungen von Asylsuchenden in dieses Land darstelle" (EGMR, Urt. v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel -).

    Ist das der Fall, kann durch die Abgabe einer Garantieerklärung hinreichend sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung ausreichender Schutz auch in Italien besteht (vgl. EGMR, Urt. v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel -).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15
    In tatsächlicher Hinsicht geht der EGMR übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 -, ) davon aus, dass auf Grund von Berichten international anerkannter Flüchtlingsschutzorganisationen und des Auswärtigen Amtes belastbare Anhaltspunkte für das Bestehen von erheblichen Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer in Italien bestehen und nicht auszuschließen ist, dass eine erhebliche Zahl Asylsuchender ohne Unterkunft bleibt oder in überfüllten Einrichtungen ohne jede Privatsphäre oder sogar in einer gesundheitsgefährdenden oder gewalttätigen Umgebung untergebracht werden könnte (vgl. EGMR, Urt. v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel - ausführlich zum derzeitigen Erkenntnisstand VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 13.11.2014 - 7a L 1718/14.A -, ).
  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2014 - 7a L 1718/14

    Dublin-Verfahren; Rückführung nach Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15
    In tatsächlicher Hinsicht geht der EGMR übereinstimmend mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.9.2014 - 2 BvR 939/14 -, ) davon aus, dass auf Grund von Berichten international anerkannter Flüchtlingsschutzorganisationen und des Auswärtigen Amtes belastbare Anhaltspunkte für das Bestehen von erheblichen Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer in Italien bestehen und nicht auszuschließen ist, dass eine erhebliche Zahl Asylsuchender ohne Unterkunft bleibt oder in überfüllten Einrichtungen ohne jede Privatsphäre oder sogar in einer gesundheitsgefährdenden oder gewalttätigen Umgebung untergebracht werden könnte (vgl. EGMR, Urt. v. 4.11.2014 - Nr. 29217/12, Tarakhel - ausführlich zum derzeitigen Erkenntnisstand VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 13.11.2014 - 7a L 1718/14.A -, ).
  • VG Hannover, 22.12.2014 - 10 B 11507/14

    Ausschluss systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren bei einer

    Auszug aus VG Dresden, 04.02.2015 - A 2 L 49/15
    Entgegen der etwa vom Verwaltungsgericht Hannover vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Beschl. v. 22.12.2014 - 10 B 11507/14 -, ) folgt hieraus jedoch nicht, dass in Italien systemische Mängel im Sinne fehlender oder defizitärer Strukturen in der Ausgestaltung des Asylverfahrens in Italien vorliegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2018 - 3 L 114/18

    Systemische Schwachstellen in Italien; Überstellung von Familien; Anforderungen

    Was daneben die durch die Zulassungsschrift zitierte Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte anbelangt (VG Hannover, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 3 A 4622/17 -, juris, sowie Beschluss vom 21. Mai 2015 - 7 B 1962/15 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 3 B 1023/14 -, juris; VG Dresden, Beschluss vom 4. Februar 2015 - A 2 L 49/15 -, juris; VG Gießen, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 1 L 3772/14.GI.A -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 17. Februar 2016 - 8 A 51/16 -, juris), wird hierdurch ebenfalls kein grundsätzlicher Klärungsbedarf aufgezeigt.
  • VG Würzburg, 23.07.2015 - W 4 S 15.50239

    Keine unmenschliche Behandlung von Asylbewerbern in Italien zu erwarten

    Das Gericht teilt vielmehr insoweit aufgrund im Folgenden noch darzulegender eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage die Einschätzung der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 25.6.2015 - 11 LB 248/14 - juris; OVG NW, U.v. 24.4.2015 - 14 A 2356/12.A - juris; BayVGH, U.v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris; VGH BW, U.v. 16.4.2014 - A 11 S 1721/13 - juris; OVG NW, U.v. 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 17.10.2013 - OVG 3 S 68.13 - BeckRS 2013, 57476; Nds OVG, B.v. 27.5.2014 - 2 LA 308/13 - juris; OVG RhPf, U.v. 21.2.2014 - 10 A 10656/13 - juris) sowie der überwiegenden erstinstanzlichen Rechtsprechung (vgl. VG Potsdam, B.v. 17.6.2015 - 6 L 712/15.A - juris, VG Würzburg, B.v. 29.5.2015 - W 3 S 15.50095 - n.n.v.; VG Regensburg, B.v. 18.5.2015 - RN 6 S 15.50250 - juris; VG Augsburg, U.v. 18.2.2015 - Au 3 S 15.50060 - juris; VG Dresden, B.v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15 - juris).
  • VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50055

    Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung

    Danach ist vielmehr rein einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein Asylbewerber zu einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen gehört (Rz. 121; vgl. VG Dresden, B. v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50067

    Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung

    Danach ist vielmehr rein einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein Asylbewerber zu einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen gehört (Rz. 121; vgl. VG Dresden, B. v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50069

    Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung

    Danach ist vielmehr rein einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein Asylbewerber zu einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen gehört (Rz. 121; vgl. VG Dresden, B. v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG Kassel, 06.07.2015 - 4 L 1171/15
    Die Entscheidungen der Obergerichte beleuchten dabei insbesonde­ re detailliert die Zugangsmöglichkeiten zum Asylverfahren sowie dessen Dauer und Qualität, die Aufnahme- und Unterbringungsmöglichkeiten und -kapazitäten, die Siche­ rung der Grundbedürfnisse und den Zugang zu medizinischer Versorgung (vgl. ferner zum Nichtvorliegen systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedin­ gungen in Italien: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 7a L 855/15.A - VG München, Beschluss vom 7. April 2015 - M 16 S 15.50305 - VG Augsburg, Beschluss vom 2. April 2015 - Au 2 S 15.50158 - VG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2015-A 12 K 4340/14 - VG Saarland, Urteil vom 6. März 2015 - 3 K 832/14 - VG Ansbach, Urteil vom 23. Februar 2015 - AN 4 K 14.50141 - VG Dresden, Beschluss vom 4. Februar 2015 - A 2 L 49/15 - alle juris; ebenso VG Kassel, Beschlüsse vom 2. Juni 2015-5 L 873/15.KS.A -, vom 23. März 2015 - 5 L 388/15.KS.A -, vom 2. März 2015 -1 L 276/15.
  • VG München, 27.03.2015 - M 23 S 15.50071

    Dublin-III-Verfahren (Italien); Aufnahmeverfahren; besondere Schutzbedürftigkeit

    Soweit für Personen, die besonders schutzwürdigen Gruppen angehören, lediglich angenommen wird, dass, eine einzelfallbezogene Garantieerklärung Italiens erforderlich, aber auch ausreichend sei (vgl. VG Dresden B.v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15; VG Hannover B.v. 4.2.2015 - 3 B 388/15), folgt das Gericht zumindest im vorliegenden Fall dem nicht.
  • VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50044

    Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung

    Danach ist vielmehr rein einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein Asylbewerber zu einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen gehört (Rz. 121; vgl. VG Dresden, B. v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG München, 03.03.2015 - M 23 S 15.50063

    Dublin-III-VO; Italien; Abschiebungsanordnung

    Danach ist vielmehr rein einzelfallbezogen zu prüfen, ob ein Asylbewerber zu einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Personen gehört (Rz. 121; vgl. VG Dresden, B. v. 4.2.2015 - A 2 L 49/15 - juris Rn. 17 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht